Unfallgutachten

Wie groß ist der Schaden am Fahrzeug und wie wird er reguliert?

Ein Unfall bringt viele Fragen mit sich – und genau hier spielt ein unabhängiges Unfallgutachten eine entscheidende Rolle. Es beziffert die Schäden präzise und bildet die Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, die Ihre Interessen in den Mittelpunkt stellt.

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Kurz und knapp:

Zusammenfassung

Schadenmeldung per Klick

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Sie hatten einen Unfall? Ein Unfallgutachten, auch Schadengutachten genannt, ist unverzichtbar, um alle Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber der Versicherung auf einer objektiven Grundlage abzurechnen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 249 BGB, der Ihnen als Geschädigtem umfassende Ersatzansprüche zusichert. Besonders bei Haftpflichtschäden bietet ein Gutachten weitaus mehr als die reine Schadensabdeckung durch eine Kaskoversicherung. Es beziffert:

💸 Schadenshöhe und Reparaturkosten

🧑🏻‍🔧 Reparaturdauer und -weg

📉 Merkantile Wertminderung und Wiederbeschaffungswert

🚫 Restwert bei einem TotalschadenEin unabhängiges Gutachten ist bei Haftpflichtschäden besonders wichtig, da es Ihre Ansprüche umfassend darlegt – deutlich über die reine Schadensregulierung hinaus, die eine Kaskoversicherung abdeckt. Verlassen Sie sich auf präzise und unparteiische Expertise.

Sie hatten einen Unfall? Ein Unfallgutachten, auch Schadengutachten genannt, ist unverzichtbar, um alle Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber der Versicherung auf einer objektiven Grundlage abzurechnen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 249 BGB, der Ihnen als Geschädigtem umfassende Ersatzansprüche zusichert. Besonders bei Haftpflichtschäden bietet ein Gutachten weitaus mehr als die reine Schadensabdeckung durch eine Kaskoversicherung. Es beziffert:

💸 Schadenshöhe und Reparaturkosten

🧑🏻‍🔧 Reparaturdauer und -weg

📉 Merkantile Wertminderung und Wiederbeschaffungswert

🚫 Restwert bei einem Totalschaden

Ein unabhängiges Gutachten ist bei Haftpflichtschäden besonders wichtig, da es Ihre Ansprüche umfassend darlegt – deutlich über die reine Schadensregulierung hinaus, die eine Kaskoversicherung abdeckt. Verlassen Sie sich auf präzise und unparteiische Expertise.

Sie hatten einen Unfall? Ein Unfallgutachten, auch Schadengutachten genannt, ist unverzichtbar, um alle Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber der Versicherung auf einer objektiven Grundlage abzurechnen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 249 BGB, der Ihnen als Geschädigtem umfassende Ersatzansprüche zusichert. Besonders bei Haftpflichtschäden bietet ein Gutachten weitaus mehr als die reine Schadensabdeckung durch eine Kaskoversicherung. Es beziffert:

💸 Schadenshöhe und Reparaturkosten

🧑🏻‍🔧 Reparaturdauer und -weg

📉 Merkantile Wertminderung und Wiederbeschaffungswert

🚫 Restwert bei einem Totalschaden

Ein unabhängiges Gutachten ist bei Haftpflichtschäden besonders wichtig, da es Ihre Ansprüche umfassend darlegt – deutlich über die reine Schadensregulierung hinaus, die eine Kaskoversicherung abdeckt. Verlassen Sie sich auf präzise und unparteiische Expertise.

Sie hatten einen Unfall? Ein Unfallgutachten, auch Schadengutachten genannt, ist unverzichtbar, um alle Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber der Versicherung auf einer objektiven Grundlage abzurechnen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 249 BGB, der Ihnen als Geschädigtem umfassende Ersatzansprüche zusichert. Besonders bei Haftpflichtschäden bietet ein Gutachten weitaus mehr als die reine Schadensabdeckung durch eine Kaskoversicherung. Es beziffert:

💸 Schadenshöhe und Reparaturkosten

🧑🏻‍🔧 Reparaturdauer und -weg

📉 Merkantile Wertminderung und Wiederbeschaffungswert

🚫 Restwert bei einem Totalschaden

Ein unabhängiges Gutachten ist bei Haftpflichtschäden besonders wichtig, da es Ihre Ansprüche umfassend darlegt – deutlich über die reine Schadensregulierung hinaus, die eine Kaskoversicherung abdeckt. Verlassen Sie sich auf präzise und unparteiische Expertise.

1. Ihre Rechte

1. Ihre Rechte

Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf ein unabhängiges Gutachten, dessen Kosten von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Dies basiert auf einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014. Sie sind nicht verpflichtet, den Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.

Sie haben beispielsweise Anspruch auf ...


✔️Erstellung eines Schadensgutachtens oberhalb der Bagatellschadengrenze von ca. 1.000 Euro.

✔️ einen Mietwagen oder Nutzungsausfall.

✔️ die Erstattung der merkantilen Wertminterung.

✔️ die Übernahme von Rechtsanwaltskosten.

✔️ eine Unkostenpauschale.

✔️ Schmerzensgeld bei einem Personenschaden.

✔️ die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung (Unfallkosten auszahlen lassen).

✔️ viele weitere Schadensersatzpositionen!

Haftpflichtschaden & Kaskoschaden: Worin liegen die Unterschiede?

Ein Haftpflichtschaden – also ein unverschuldeter Unfall – ermöglicht Ihnen umfassende Ersatzansprüche. Dazu gehören neben den Reparaturkosten auch der Ausgleich für den erlittenen Minderwert Ihres Fahrzeugs, eine Nutzungsausfallentschädigung oder die Bereitstellung eines Mietwagens. Zusätzlich übernimmt die gegnerische Versicherung i.d.R. auch die Kosten für einen Rechtsanwalt.

Bei einem Kaskoschaden hingegen greift lediglich der vertraglich vereinbarte Schutz Ihrer Kaskoversicherung, der sich meist auf die reine Schadenregulierung beschränkt. In solchen Fällen ist es ratsam, die genauen Konditionen Ihrer Police zu prüfen oder eine schriftliche Stellungnahme Ihrer Versicherung einzuholen.

2. Welcher Gutachter?

Bei einem fremdverschuldeten Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter das Recht, selbst einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Dies ist besonders wichtig, da Sie dadurch sicherstellen, dass Ihre Ansprüche objektiv und umfassend erfasst werden. Bei einem Kaskoschaden hingegen wird die Versicherung in der Regel selbst ein Gutachten in Auftrag geben.

Die GutachtenHelden stehen Ihnen bei der Einschätzung Ihrer Situation mit ihrer unabhängigen Expertise zur Seite.

3. Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Die Übernahme der Kosten für ein Unfallgutachten hängt von der Schadenshöhe ab: Liegt diese über der Bagatellgrenze von etwa 1.000 Euro (laut BGH), übernimmt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten. Nutzen Sie bei größeren Schäden jedoch nur einen Kostenvoranschlag, verzichten Sie möglicherweise auf wichtige Ansprüche, wie die Nutzungsausfallentschädigung. Diese kann nur durch ein detailliertes Unfallgutachten korrekt ermittelt werden. Vorsicht: Unterschätzen Sie die Kosten nicht, selbst kleinste Kratzer können die 1.000 Euro Grenze weit überschreiben

"Kleiner" Schaden, große Wirkung!

Ein kleiner Kratzer mag harmlos wirken, doch der tatsächliche Schaden kann oft versteckt liegen und schnell vierstellige Beträge erreichen. Als Unfallbeteiligter sollten Sie einen vermeintlichen Bagatellschaden nicht unterschätzen.

Ob es sich wirklich nur um einen Bagatellschaden handelt, klärt am besten ein unabhängiges Gutachterbüro. Die GutachtenHelden bieten Ihnen die nötige Expertise, um das Ausmaß des Schadens zu beurteilen und Ihre Ansprüche durchzusetzen – ohne dass Sie dafür einen vereidigten Sachverständigen oder eine Prüfstelle wie den TÜV benötigen.

Fristen für den Geschädigten

Für den Geschädigten gibt es hingegen keine gesetzlich festgelegte Frist, jedoch ist es ratsam, den Schaden ebenfalls so schnell wie möglich der gegnerischen Versicherung zu melden. Eine zeitnahe Meldung erleichtert die Regulierung und verhindert unnötige Verzögerungen.

Nach Eingang der Schadensmeldung hat die Versicherung eine gesetzliche Antwortfrist von vier bis sechs Wochen (§ 14 VVG). Innerhalb dieser Zeit muss sie den Fall prüfen und entscheiden, ob und in welcher Höhe der Schaden reguliert wird. Bei komplexen Fällen kann die Frist verlängert werden, allerdings muss die Versicherung dies begründen.

Die GutachtenHelden helfen Ihnen, die Schadensmeldung korrekt und vollständig vorzunehmen, um eine schnelle und reibungslose Abwicklung sicherzustellen.

4. Fristen

Die Schadensmeldung ist sowohl für den Verursacher als auch für den Geschädigten ein wichtiger Schritt nach einem Unfall. Der Unfallverursacher ist verpflichtet, den Schaden unverzüglich seiner Versicherung zu melden. Üblicherweise gilt hier eine Frist von sieben Tagen, wobei diese je nach Versicherungsvertrag kürzer sein kann.

  1. Dauer

Bei den GutachtenHelden steht die Qualität des Unfallgutachtens immer an erster Stelle. Gründlichkeit und Aussagekraft haben für uns Priorität, denn nur so können Ihre Ansprüche optimal durchgesetzt werden. Unser Qualitätsversprechen spiegelt sich in der hohen Zufriedenheit unserer Kunden wider – darauf können Sie vertrauen.

Gründlichkeit geht vor!

In der Regel erhalten Sie Ihr Unfallgutachten innerhalb von 1 bis 2 Tagen nach der Begutachtung. In besonderen Fällen, bei denen eine detailliertere Prüfung oder zusätzliche Untersuchungen erforderlich sind, kann die Bearbeitung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Diese Sorgfalt lohnt sich jedoch, da ein gründlich erstelltes Gutachten die beste Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche bietet.

Die GutachtenHelden setzen dabei auf Schnelligkeit, ohne die Qualität zu kompromittieren, damit Sie bestens abgesichert sind.

Kann ich mir den Unfallschaden auszahlen lassen?

Ja, diese Option steht Ihnen auf Basis des erstellten Unfallgutachtens zur Verfügung. Sie sind nicht verpflichtet, den Unfallschaden tatsächlich reparieren zu lassen, sondern können den ermittelten Betrag direkt abrechnen. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter wie die GutachtenHelden hilft Ihnen dabei, alle möglichen Optionen genau zu prüfen, sodass Sie die für Sie beste Entscheidung treffen können.

  1. Auszahlung

Das Stichwort dabei lautet "fiktive Abrechnung".

Mit der fiktiven Abrechnung haben Sie die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie Sie mit der Schadensregulierung verfahren. Statt einer Reparatur können Sie sich den Schadenersatz auszahlen lassen und über die Verwendung des Betrags frei verfügen. Diese Flexibilität macht die fiktive Abrechnung zu einer attraktiven Option für viele Geschädigte.

FAQ

Sie sind Geschädigter? Hier sind Ihre Antworten!

Bei individuellen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Rufen uns gern unter der an oder
schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@kfz-gutachter-ada.de

Nummer: 0173 40 864 20

Email: info@kfz-gutachtenhelden.de

Wer trägt die Kosten für den Kfz-Gutachter nach einem unverschuldeten Autounfall?

Die Kosten für das Kfz-Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall werden von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Laut § 249 BGB ist der Unfallverursacher verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.

Wer trägt die Kosten für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Darf ich mir einen Kfz-Gutachter selbst aussuchen?
Wie läuft die Schadensregulierung nach einem Unfall ab?
Was passiert, wenn die Versicherung Kürzungen vornimmt?
Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
Autounfall – was tun?
FAQ

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Wer trägt die Kosten für den Kfz-Gutachter nach einem unverschuldeten Autounfall?

Die Kosten für das Kfz-Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall werden von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Laut § 249 BGB ist der Unfallverursacher verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.

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