Kostenvoranschlag

Schadenshöhe entscheidet: Ihr Recht auf ein Gutachten

  • Kostenvoranschläge können finanzielle Nachteile bringen.

  • Unabhängige Gutachter beraten objektiv und fachkundig.

  • Ein Gutachten sichert Ihre Ansprüche nach einem Unfall.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall möchten Sie den Schaden schnell beheben lassen. Doch ein Kostenvoranschlag reicht oft nicht aus und könnte Sie wichtige Ansprüche kosten. Für Ihre Schadensregulierung ist ein unabhängiges Gutachten die bessere Wahl. GutachtenHelden stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und den Schaden professionell zu bewerten.

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Kurz und knapp:

Zusammenfassung

Schadenmeldung per Klick

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  1. Je höher der Schaden, desto unverzichtbarer ist ein unabhängiges Gutachten für eine rechtssichere Schadensregulierung.

  2. Bei Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag aus, alternativ kann ein Kurzgutachten sinnvoll sein.

  3. Im Haftpflichtfall (unverschuldeter Unfall) ermöglicht das Schadengutachten die Durchsetzung umfassender Schadensersatzansprüche.

  4. Verzichten Sie auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung und bestehen Sie auf ein unabhängiges Schadengutachten.

  5. Mit den GutachtenHelden profitieren Sie von langjähriger Erfahrung und schneller Hilfe – Ihre Rechte haben bei uns Priorität!

Sie hatten einen Unfall? Ein Unfallgutachten, auch Schadengutachten genannt, ist unverzichtbar, um alle Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber der Versicherung auf einer objektiven Grundlage abzurechnen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 249 BGB, der Ihnen als Geschädigtem umfassende Ersatzansprüche zusichert. Besonders bei Haftpflichtschäden bietet ein Gutachten weitaus mehr als die reine Schadensabdeckung durch eine Kaskoversicherung. Es beziffert:

💸 Schadenshöhe und Reparaturkosten

🧑🏻‍🔧 Reparaturdauer und -weg

📉 Merkantile Wertminderung und Wiederbeschaffungswert

🚫 Restwert bei einem Totalschaden

Ein unabhängiges Gutachten ist bei Haftpflichtschäden besonders wichtig, da es Ihre Ansprüche umfassend darlegt – deutlich über die reine Schadensregulierung hinaus, die eine Kaskoversicherung abdeckt. Verlassen Sie sich auf präzise und unparteiische Expertise.

Sie hatten einen Unfall? Ein Unfallgutachten, auch Schadengutachten genannt, ist unverzichtbar, um alle Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber der Versicherung auf einer objektiven Grundlage abzurechnen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 249 BGB, der Ihnen als Geschädigtem umfassende Ersatzansprüche zusichert. Besonders bei Haftpflichtschäden bietet ein Gutachten weitaus mehr als die reine Schadensabdeckung durch eine Kaskoversicherung. Es beziffert:

💸 Schadenshöhe und Reparaturkosten

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📉 Merkantile Wertminderung und Wiederbeschaffungswert

🚫 Restwert bei einem Totalschaden

Ein unabhängiges Gutachten ist bei Haftpflichtschäden besonders wichtig, da es Ihre Ansprüche umfassend darlegt – deutlich über die reine Schadensregulierung hinaus, die eine Kaskoversicherung abdeckt. Verlassen Sie sich auf präzise und unparteiische Expertise.

Sie hatten einen Unfall? Ein Unfallgutachten, auch Schadengutachten genannt, ist unverzichtbar, um alle Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber der Versicherung auf einer objektiven Grundlage abzurechnen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 249 BGB, der Ihnen als Geschädigtem umfassende Ersatzansprüche zusichert. Besonders bei Haftpflichtschäden bietet ein Gutachten weitaus mehr als die reine Schadensabdeckung durch eine Kaskoversicherung. Es beziffert:

💸 Schadenshöhe und Reparaturkosten

🧑🏻‍🔧 Reparaturdauer und -weg

📉 Merkantile Wertminderung und Wiederbeschaffungswert

🚫 Restwert bei einem Totalschaden

Ein unabhängiges Gutachten ist bei Haftpflichtschäden besonders wichtig, da es Ihre Ansprüche umfassend darlegt – deutlich über die reine Schadensregulierung hinaus, die eine Kaskoversicherung abdeckt. Verlassen Sie sich auf präzise und unparteiische Expertise.

1. Schadengutachten vs. Unfallgutachten

1. Ihre Rechte

Wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Unfallgutachten und einem Schadengutachten?

Das gilt:

Die Begriffe Schadengutachten und Unfallgutachten werden häufig synonym verwendet. Beide beschreiben ein beweissicherndes Dokument, das die Schadenshöhe, die unfallbedingte Ausfallzeit, eine mögliche Wertminderung sowie gegebenenfalls den Wiederbeschaffungs- und Restwert präzise erfasst.

Ein genauer Blick auf das Leistungsspektrum des Kfz-Gutachters – etwa bei GutachtenHelden, TÜV oder DEKRA – zeigt im Einzelfall, ob Unterschiede bestehen. Gemeinsam ist beiden Gutachtenarten, dass Vorschäden und Altschäden berücksichtigt werden. Ein Unfallgutachten kann zusätzlich eine Rekonstruktion des Unfallhergangs umfassen, insbesondere bei unklarer Schuldfrage. So lassen sich verschiedene Versionen durch den Abgleich mit dem Schadensbild überprüfen und die Plausibilität sichern.

Mit den GutachtenHelden fordern Sie:

  • Reparaturkosten (inkl. ortsüblichen UPE-Aufschlägen)

  • einen Mietwagen oder Nutzungsausfall

  • bei Bedarf Kosten für Bergung/Abschleppdienst

  • die erlittene merkantile Wertminderung des Unfallwagens

  • Unkostenpauschale für Ihre Ausgaben als Geschädigter

  • Kosten für die Entsorgung/Verschrottung bei Totalschaden

  • Gutachterkosten

  • Anwaltskosten

2. Welcher Gutachter?

Es gibt zwei klare Gründe dafür, den Gutachter selber auszuwählen:

  1. Es ist Ihr gutes Recht, bei einem Schaden ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen.

  2. So sichern Sie, dass Ihnen kein Geld entgeht.


Zusätzlich können bei einem Sachschaden auch personenbezogene Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden:

Zusätzlich können bei einem Sachschaden auch personenbezogene Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden:

  • Schmerzensgeld (ärztliches Attest erforderlich)

  • Übernahme von Heilungskosten

  • ggf. Schadenersatz für Arbeitsausfall/Verdienstausfall

  • Schmerzensgeld (ärztliches Attest erforderlich)

  • Übernahme von Heilungskosten

  • ggf. Schadenersatz für Arbeitsausfall/Verdienstausfall

Das Stichwort dabei lautet "fiktive Abrechnung".

Mit der fiktiven Abrechnung haben Sie die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie Sie mit der Schadensregulierung verfahren. Statt einer Reparatur können Sie sich den Schadenersatz auszahlen lassen und über die Verwendung des Betrags frei verfügen. Diese Flexibilität macht die fiktive Abrechnung zu einer attraktiven Option für viele Geschädigte.

3. Auszahlung

Kann ich mir den Unfallschaden auszahlen lassen?

Ja, diese Option steht Ihnen auf Basis des erstellten Unfallgutachtens zur Verfügung. Sie sind nicht verpflichtet, den Unfallschaden tatsächlich reparieren zu lassen, sondern können den ermittelten Betrag direkt abrechnen. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter wie die GutachtenHelden hilft Ihnen dabei, alle möglichen Optionen genau zu prüfen, sodass Sie die für Sie beste Entscheidung treffen können.

FAQ

Sie sind Geschädigter? Hier sind Ihre Antworten!

Bei individuellen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Rufen uns gern unter der an oder
schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@kfz-gutachter-ada.de

Nummer: 0173 40 864 20

Email: info@kfz-gutachtenhelden.de

Wer trägt die Kosten für den Kfz-Gutachter nach einem unverschuldeten Autounfall?

Die Kosten für das Kfz-Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall werden von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Laut § 249 BGB ist der Unfallverursacher verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.

Wer trägt die Kosten für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Darf ich mir einen Kfz-Gutachter selbst aussuchen?
Wie läuft die Schadensregulierung nach einem Unfall ab?
Was passiert, wenn die Versicherung Kürzungen vornimmt?
Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
Autounfall – was tun?
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Die Kosten für das Kfz-Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall werden von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Laut § 249 BGB ist der Unfallverursacher verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.

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