Wertgutachten
Wertgutachten – Ihre Fragen, unsere Antworten
Wie viel ist Ihr Auto noch wert?
Unsicher beim Preis für Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens?
Wie beziffere ich den Wert meines Fahrzeugs fürs Finanzamt oder Leasing?
Ein professionelles Wertgutachten liefert Ihnen präzise und zahlenbasierte Antworten auf all diese Fragen. Egal, ob es um Kauf, Verkauf, Erbschaft oder Leasing geht – mit einem unabhängigen Gutachten sichern Sie sich Klarheit und vermeiden finanzielle Risiken. Die GutachtenHelden stehen Ihnen dabei mit Erfahrung und Expertise zur Seite.
Kurz und knapp:
Wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Unfallgutachten und einem Schadengutachten?
Das gilt:
Die Begriffe Schadengutachten und Unfallgutachten werden häufig synonym verwendet. Beide beschreiben ein beweissicherndes Dokument, das die Schadenshöhe, die unfallbedingte Ausfallzeit, eine mögliche Wertminderung sowie gegebenenfalls den Wiederbeschaffungs- und Restwert präzise erfasst.
Ein genauer Blick auf das Leistungsspektrum des Kfz-Gutachters – etwa bei GutachtenHelden, TÜV oder DEKRA – zeigt im Einzelfall, ob Unterschiede bestehen. Gemeinsam ist beiden Gutachtenarten, dass Vorschäden und Altschäden berücksichtigt werden. Ein Unfallgutachten kann zusätzlich eine Rekonstruktion des Unfallhergangs umfassen, insbesondere bei unklarer Schuldfrage. So lassen sich verschiedene Versionen durch den Abgleich mit dem Schadensbild überprüfen und die Plausibilität sichern.
Mit den GutachtenHelden fordern Sie:
Reparaturkosten (inkl. ortsüblichen UPE-Aufschlägen)
einen Mietwagen oder Nutzungsausfall
bei Bedarf Kosten für Bergung/Abschleppdienst
die erlittene merkantile Wertminderung des Unfallwagens
Unkostenpauschale für Ihre Ausgaben als Geschädigter
Kosten für die Entsorgung/Verschrottung bei Totalschaden
Gutachterkosten
Anwaltskosten
2. Welcher Gutachter?
Es gibt zwei klare Gründe dafür, den Gutachter selber auszuwählen:
Es ist Ihr gutes Recht, bei einem Schaden ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen.
So sichern Sie, dass Ihnen kein Geld entgeht.
Das Stichwort dabei lautet "fiktive Abrechnung".
Mit der fiktiven Abrechnung haben Sie die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie Sie mit der Schadensregulierung verfahren. Statt einer Reparatur können Sie sich den Schadenersatz auszahlen lassen und über die Verwendung des Betrags frei verfügen. Diese Flexibilität macht die fiktive Abrechnung zu einer attraktiven Option für viele Geschädigte.
3. Auszahlung
Kann ich mir den Unfallschaden auszahlen lassen?
Ja, diese Option steht Ihnen auf Basis des erstellten Unfallgutachtens zur Verfügung. Sie sind nicht verpflichtet, den Unfallschaden tatsächlich reparieren zu lassen, sondern können den ermittelten Betrag direkt abrechnen. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter wie die GutachtenHelden hilft Ihnen dabei, alle möglichen Optionen genau zu prüfen, sodass Sie die für Sie beste Entscheidung treffen können.