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Schadengutachten
Regelung gemäß § 249 BGB
Laut § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches haben Sie bei einem unverschuldeten Unfallschaden Anspruch darauf, dass der ursprüngliche Zustand Ihres Fahrzeugs wiederhergestellt wird – so, als wäre der Unfall nie passiert.
Hier wird ein unabhängiges Schadengutachten unverzichtbar!
Kurz und knapp:
Wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Unfallgutachten und einem Schadengutachten?
Das gilt:
Die Begriffe Schadengutachten und Unfallgutachten werden häufig synonym verwendet. Beide beschreiben ein beweissicherndes Dokument, das die Schadenshöhe, die unfallbedingte Ausfallzeit, eine mögliche Wertminderung sowie gegebenenfalls den Wiederbeschaffungs- und Restwert präzise erfasst.
Ein genauer Blick auf das Leistungsspektrum des Kfz-Gutachters – etwa bei GutachtenHelden, TÜV oder DEKRA – zeigt im Einzelfall, ob Unterschiede bestehen. Gemeinsam ist beiden Gutachtenarten, dass Vorschäden und Altschäden berücksichtigt werden. Ein Unfallgutachten kann zusätzlich eine Rekonstruktion des Unfallhergangs umfassen, insbesondere bei unklarer Schuldfrage. So lassen sich verschiedene Versionen durch den Abgleich mit dem Schadensbild überprüfen und die Plausibilität sichern.
Mit den GutachtenHelden fordern Sie:
Reparaturkosten (inkl. ortsüblichen UPE-Aufschlägen)
einen Mietwagen oder Nutzungsausfall
bei Bedarf Kosten für Bergung/Abschleppdienst
die erlittene merkantile Wertminderung des Unfallwagens
Unkostenpauschale für Ihre Ausgaben als Geschädigter
Kosten für die Entsorgung/Verschrottung bei Totalschaden
Gutachterkosten
Anwaltskosten
2. Welcher Gutachter?
Es gibt zwei klare Gründe dafür, den Gutachter selber auszuwählen:
Es ist Ihr gutes Recht, bei einem Schaden ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen.
So sichern Sie, dass Ihnen kein Geld entgeht.
Das Stichwort dabei lautet "fiktive Abrechnung".
Mit der fiktiven Abrechnung haben Sie die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie Sie mit der Schadensregulierung verfahren. Statt einer Reparatur können Sie sich den Schadenersatz auszahlen lassen und über die Verwendung des Betrags frei verfügen. Diese Flexibilität macht die fiktive Abrechnung zu einer attraktiven Option für viele Geschädigte.
3. Auszahlung
Kann ich mir den Unfallschaden auszahlen lassen?
Ja, diese Option steht Ihnen auf Basis des erstellten Unfallgutachtens zur Verfügung. Sie sind nicht verpflichtet, den Unfallschaden tatsächlich reparieren zu lassen, sondern können den ermittelten Betrag direkt abrechnen. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter wie die GutachtenHelden hilft Ihnen dabei, alle möglichen Optionen genau zu prüfen, sodass Sie die für Sie beste Entscheidung treffen können.